Braucht Ihr Gartenhaus eine Baubewilligung?

Braucht Ihr Gartenhaus eine Baubewilligung?

Eine Baubewilligung ist immer dann einzuholen, wenn das Gesetz für einen Neubau eine solche vorsieht. Ob Sie eine Genehmigung benötigen, hängt dabei von der kantonalen Gesetzgebung ab, denn jeder Kanton hat dafür eigene Regeln. Meistens kann ein Gartenhaus bewilligungsfrei errichtet werden. Doch es gibt auch Fälle, in denen eine Bewilligung notwendig ist. Ausschlaggebend sind Grösse und Nutzung des Gartenhauses und die Beschaffenheit des Grundstücks.

Wenn Sie in unserem Sortiment das passende Gartenhaus gefunden haben, klären Sie unbedingt vor einer Bestellung, ob Sie eine Genehmigung für den Aufbau benötigen. Das Baurecht und die kantonalen Bauordnungen sind dabei die ausschlaggebenden Rechtstexte. Sie können die Rechtslage also selber recherchieren oder wenden sich direkt an das Bauamt beziehungsweise eine Bauaufsichtsbehörde.

Eine Baubewilligung fürs Gartenhaus

Ein Gartenhaus mit Bewilligung ist juristisch am sichersten. Ob Sie eine solche benötigen, können Sie anhand der drei folgenden Fragen entschlüsseln:

  1. Wie gross soll das Gartenhaus sein?
  2. Wo soll es stehen?
  3. Wie soll das Gartenhaus genutzt bzw. eingerichtet werden?

Gerade die Einrichtung – wie beispielsweise eine Heizung – entscheidet, ob es sich nur um einen Schuppen handelt oder um ein wohnraumähnliches Gebäude. Ob Sie ein Gartenhaus ohne Baubewilligung aufbauen dürfen, hängt in erster Linie von der kantonalen Bauordnung ab. Daher fragen Sie bei der zuständigen Behörde nach den sogenannten baubewilligungsfreien Vorhaben.

Sollten Sie für Ihr Gartenhaus eine Baubewilligung benötigen, kontaktieren Sie einen Architekten oder einen Bauingenieur. Dieser kann qualifiziert einen Bauantrag stellen. In vielen Kantonen dürfen Anträge nur von Personen eingereicht werden, die über eine Bauvorlageberechtigung verfügen.

Tipps

  • Fragen Sie zuerst bei der zuständigen Behörde nach
  • Sammeln Sie dafür alle relevanten Angaben
  • Wenn Sie erstmals einen Bauantrag stellen müssen, kontaktieren Sie dafür verantwortliche Experten zur Entwurfsgestaltung